Chorordnung chor|pur

1. Regelungsbereich dieser Chorordnung

„chor|pur“ ist Teilchor des Trägervereins chorkultur.de e.V. Diese Chorordnung regelt die künstlerischen Geschäfte des Chores. Sie ist aufgrund § 2 der Satzung des Trägervereins chorkultur.de e.V. vom 03.07.2012 erlassen.

 

2. Leitlinien des Chores

„chor|pur“ ist ein Angebot für Frauen und Männer, die den Chorgesang erlernen und pflegen wollen. Der Chorgesang soll als persönlicher und gemeinschaftlicher Gewinn und als Ausdruck von Lebensfreude empfunden werden. Nachhaltigkeit geht vor Eventkultur; Motivation zur Musik vor obligatorischem Leistungsstreben.

 

3. Chorstruktur

Alle Chormitglieder sind gleichberechtigt. Entscheidungen werden mehrheitlich gefasst. Der Chorleiter gibt die Impulse der künstlerischen Ausrichtung.

 

4. Chorproben

Chorproben sollen in einer Wohlfühlatmosphäre eingebettet sein. Chorproben und Veranstaltungen sollen nach Möglichkeit wöchentlich in Räumen von öffentlichen Kulturpartnern stattfinden. Die Schulferien sind regelmäßig probenfrei.

 

5. Mitarbeit

Alle Chormitglieder verpflichten sich zur möglichst regelmäßigen Teilnahme und aktiven Mitarbeit, so dass jedes Chormitglied bei jeder Probe seinen ganzen Chor erwarten darf.

 

6. Noten

Noten werden teilweise zur Verfügung gestellt und sind pfleglich zu behandeln. Verlorene Noten sind zu ersetzen.

 

7. Konzerte, Vorträge, Chorreise

Es sollten jährlich mindestens 2-3 Auftritte stattfinden. Einmal jährlich ist ein Chorwochenende vorgesehen.

 

8. Chorkleidung (Auftritt)

Chorkleidung ist regelmäßig akzentloses Schwarz.

 

9. Künstlerische Leitung

Die künstlerische Leitung obliegt dem Chorleiter. Dies gilt insbesondere auch für die Besetzung der Stimmgruppen, der instrumentalen Begleitung und der Auswahl und Interpretation der Literatur.

 

10. Chorgemeinschaftstreffen

Die Chorgemeinschaft trifft sich unabhängig von der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de mindestens einmal jährlich um die inhaltliche Ausrichtung zu besprechen und die laufenden Aktivitäten zu planen. Die Chorgemeinschaftstreffen dienen auch zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de e.V.

 

11. Mitgliedschaft im Trägerverein, Stimmrecht

SängerInnen des Chores sind Mitglieder beim Trägerverein chorkultur.de e.V. und können an Abstimmungen teilnehmen.

 

12. Chorbeitrag

Der Chorbeitrag beträgt ab 01.01.2022 monatlich 20 €, für Haushaltsangehörige einer Vollzahlerin oder für Jungchorist*innen bis zum 27. Lebensjahr monatlich 10 €, die per Einzugsermächtigung quartalsweise oder halbjährlich erhoben werden. 

 

Ermäßigungen können in Härtefällen gewährt werden; Stipendien sind dafür zu suchen. 

 

Beitragsfrei sind die ersten Chorproben zum Kennenlernen des Chores.“

 

 

13. Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungen können nur zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich erfolgen und sind an chorkultur.de, Axel Wild, Newtonweg 3, 45657 Recklinghausen zu adressieren.

 

14. Änderung dieser Chorordnung

Eine Änderung der Chorordnung ist von der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de zur Abstimmung zu bringen, wenn die Chorgemeinschaft dies mit einfacher Mehrheit der aktiven Mitglieder gegengezeichnet hat und sie der Satzung des Trägervereins chorkultur.de e.V. nicht widerspricht. Bis zum Erlass einer neuen Chorordnung bleibt die bisherige gültig.

 

 

 

(ausgefertigt nach Gründungsversammlung chorkultur.de e.V. vom 3.7.2012 durch die gewählten Vorstandsmitglieder chorkultur.de e.V.)

 

 

 

 

 

Chorordnung DER JUNGE CHOR :-) RECKLINGHAUSEN

1. Regelungsbereich dieser Chorordnung

„der junge chor :-) recklinghausen“ ist Teilchor des Trägervereins chorkultur.de e.V. Diese Chorordnung regelt die künstlerischen Geschäfte des Chores. Sie ist aufgrund § 2 der Satzung des Trägervereins chorkultur.de e.V. vom 03.07.2012 erlassen.

 

2. Leitlinien des Chores

„der junge chor :-) recklinghausen“ ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die den Chorgesang erlernen und pflegen wollen. Die Entwicklung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen nimmt in der Chorarbeit eine zentrale Rolle ein. Der Chorgesang soll als persönlicher und gemeinschaftlicher Gewinn und als Ausdruck von Lebensfreude empfunden werden. Nachhaltigkeit geht vor Eventkultur; Motivation zur Musik vor obligatorischem Leistungsstreben.

 

3. Chorstruktur

Altersentsprechend sollen nach Möglichkeit Chorgruppen für Kinder im Grundschulalter, für 11- bis 14-Jährige und für Jugendliche zwischen 15-18 Jahre nach Bedarf eingerichtet werden.

 

4. Chorproben

Chorproben und Veranstaltungen sollen nach Möglichkeit wöchentlich in Räumen von Kulturpartnern stattfinden, die Kinder- und Jugendarbeit ohne weltanschauliche oder konfessionelle Ausrichtung leisten. Eine Zusammenarbeit mit der Altstadtschmiede e.V. ist anzustreben. Die Schulferien sind regelmäßig probenfrei.

 

5. Mitarbeit

Alle Chormitglieder verpflichten sich zur möglichst regelmäßigen Teilnahme und aktiven Mitarbeit, so dass jedes Chormitglied bei jeder Probe seinen ganzen Chor erwarten darf.

 

6. Noten

Noten werden teilweise zur Verfügung gestellt und sind pfleglich zu behandeln. Verlorene Noten sind zu ersetzen.

 

7. Konzerte, Vorträge

Es soll mindestens einmal jährlich ein Kindermusical oder ein Konzert aufgeführt werden. Intensive elterliche Unterstützung ist dabei obligatorisch.

 

8. Chorkleidung

Chorkleidung ist beim Auftritt obligatorisch und wird vom Chorleiter nach Rücksprache mit den Kindern/Jugendlichen und Eltern jeweils anlassbezogen festgelegt. Ein Chor-T-Shirt sollte erworben werden.

 

9. Künstlerische Leitung

Die künstlerische Leitung obliegt dem Chorleiter. Dies gilt insbesondere auch für die Besetzung von Haupt- oder Nebenrollen, oder sonstigen solistischen, aber auch gemeinschaftlichen Aufgaben.

 

10. Chorgemeinschaftstreffen

Die Chorgemeinschaft (Kinder und Eltern) trifft sich unabhängig von der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de mindestens einmal jährlich um die inhaltliche Ausrichtung zu besprechen und die laufenden Aktivitäten zu planen. Kinder und Jugendliche können dabei teilnehmen und sind ausführlich anzuhören. Sie sind allerdings nicht stimmberechtigt. Die Chorgemeinschaftstreffen dienen auch zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de e.V.

 

11. Mitgliedschaft im Trägerverein, Stimmrecht

Eltern werden beitragsfrei Mitglieder beim Trägerverein chorkultur.de e.V. Bei Mitgliedsversammlungen des Trägervereins chorkultur.de e.V. kann ein Elternteil auch bei mehreren eigenen Kindern nur mit einer Stimme votieren, zwei anwesende Elternteile können bei mehreren Familienkindern mit max. 2 Stimmen votieren. Sind Eltern auch Mitglieder weiterer chorkultur.de-Chöre kann ebenfalls nur eine Stimme pro anwesenden Elternteil abgegeben werden. Bei Versammlungen der Chorgemeinschaft haben Eltern ebensolche Stimmanteile.

 

12. Chorbeitrag

Der Chorbeitrag beträgt pro Kind/Jugendlichen 15 € monatlich. Ab zwei Geschwisterkinder beträgt der Beitrag pro Familienkind 11,25 € monatlich. Bildungsgutscheine über 10 € monatlich können angerechnet werden. Stipendien sind in sonstigen Härtefällen zu suchen. Beitragsfrei sind die ersten Chorproben zum Kennenlernen des Chores.

 

13. Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungen können nur zum 28.02. und zum 31.08. eines Jahres (Semesterende) mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich erfolgen und sind an chorkultur.de, Axel Wild, Newtonweg 3, 45657 Recklinghausen zu adressieren.

 

14. Änderung dieser Chorordnung

Eine Änderung der Chorordnung ist von der Mitgliederversammlung des Trägervereins chorkultur.de zur Abstimmung zu bringen, wenn die Chorgemeinschaft dies mit einfacher Mehrheit der aktiven Mitglieder gegengezeichnet hat und sie der Satzung des Trägervereins chorkultur.de e.V. nicht widerspricht. Bis zum Erlass einer neuen Chorordnung bleibt die bisherige gültig.

 

 

(ausgefertigt nach Gründungsversammlung chorkultur.de e.V. vom 3. Juli 2012 durch die gewählten Vorstandsmitglieder chorkultur.de e.V.)

 

chorkultur recklinghausen